Flugverspätung bringt bis zu € 600,– Schadensersatz
Veröffentlicht am 19.Feb 2010
Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 19.2.2010, dass Reisende bis zu 600 Euro Anspruch bei verspäteten Flügen haben.
Im konkreten Fall ging es um einen Condor-Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück. Der Rückflug verzögerte sich wegen technischer Defekte des Flugzeugs, so dass die Kläger 25 Stunden später als geplant in Frankfurt ankamen
Fluggäste haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bei großen Verspätungen Anspruch auf großzügige finanzielle Entschädigung. Verzögert sich die Ankunft eines Fluges um mindestens drei Stunden, kann der Reisende die gleiche Ausgleichszahlung verlangen, wie sie für eine Annullierung des Fluges vorgesehen ist, entschied der BGH in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: Xa ZR 95/06). Die Karlsruher Richter stehen damit im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der schon im vergangenen November den Weg für mehr Rechte der Fluggäste geebnet hatte.
Der BGH bestätigte mit dem Urteil eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, den er in der Sache angerufen hatte und der die Drei-Stunden-Grenze festgelegt hatte. Diese sei nach Auffassung des Luxemburger Gerichts auch im Einklang mit dem Montrealer Übereinkommen für den internationalen Luftverkehr – was Condor bezweifelt hatte. Der BGH sah auch keine Veranlassung – wie von der Fluggesellschaft gefordert – den Rechtsstreit erneut dem EuGH vorzulegen. „Zweifel an der Gültigkeit der Fluggastrechteverordnung bestehen nicht“, entschieden die Karlsruher Richter.









