Streitend unter Alkohol fliegen?
Veröffentlicht am 04.Dez 2009
Das Paar war spät dran, als es zum Check-In Schalter kam. Wie Paare das manchmal in Hektik tun, schrie er sie an, weil sie die Pässe nicht finden konnte. Der zuständige Flugkapitän sah die Szene, roch die Alkoholfahne des Mannes und ließ die beiden am Check-In-Schalter stehen.
Eine Überreaktion (des Flugkapitäns, wohlgemerkt), entschied das Landgericht Düsseldorf. Das Paar bekam die 1376 Euro für den Flug vom Veranstalter zurück. Zwar übt der Kapitän den Richtern zufolge die luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus und hat auch privatrechtliche Weisungsbefugnisse als Vertreter der Fluggesellschaft. In diesem Fall sei es aber unnötig gewesen, für die Sicherheit und Ordnung an Bord dem Kläger den Zutritt zu verweigern. Und auch eine Alkoholfahne stehe “für sich genommen einem Flug nicht entgegen”, solange der Fluggast nicht in erheblichem Maße angetrunken ist.
(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 12 S 151/06)









