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Werbung für Flugpreise im Internet

Die Preisdarstellung auf einem Flugbuchungsportal im Internet ist unzulässig, wenn im Rahmen des Buchungsvorganges zusätzlich zum Flugpreis eine so genannte Servicegebühr ausgewiesen wird. Auch darf eine Reiseversicherung als fakultative Nebenleistung nur auf «OPT-IN»- Basis dargestellt werden. weiter lesen ..



Geschicklichkeitsspiel

Wer für die richtige Beantwortung von Fragen im Internet Preise verspricht, ist an das Versprechen gebunden. Denn bei einem solchen Rätselspiel handele es sich nicht um ein Glücksspiel, stellt das Amtsgericht (AG) München klar. Die richtige Beantwortung des Rätsels hänge schließlich vom Wissen des Ratenden ab und nicht vom Zufall. Der versprochene Preis stelle damit eine Auslobung dar und sei bindend. weiter lesen ..