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25% Nachlass für fehlendes Bett

Veröffentlicht am 11.Sep 2011

Bucht eine Ehepaar mit seinem volljährigen Sohn für eine (hier: Mexiko-)Rundreise jeweils Dreibettzimmer, wird aber verschiedentlich nur ein Zweibettzimmer geboten, so können die beiden, die sich ein Bett teilen mussten, eine Preisminderung von 25 Prozent geltend machen. Kein Geld zurück gibt es für den Fall, dass einmal zwar drei Betten zur Verfügung standen, sich aber durch das dritte Bett eine gewisse Enge in dem Zimmer ergeben hatte. Dabei handelt es sich für eine Nacht nur um eine Unannehmlichkeit, nicht um einen Mangel. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Bäder in mehreren Hotels nur für zwei Personen eingerichtet waren – wenn nicht dargelegt wird, wie sich die Beeinträchtigung konkret dargestellt hat. (LG Frankfurt am Main, 2/24 S 176/10)