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Reisebüro haftet für tödlichen Tauchunfall

Veröffentlicht am 05.Aug 2011

Wie die Kronen Zeitung am 30.7.2011 berichtete, haftet das vermittelte Salzburger Reisebüro wie ein Reiseveranstalter für den von Haien getöteten Urlauber.

Das OGH führte dazu aus,”Die Beklagte (das Reisebüro, Anm.) hat für den Tod des Lebensgefährten der Klägerin so weit zu haften, als der Reiseveranstaltungsvertrag auch eine Schutz- und Sorgfaltspflicht für dessen körperliche Sicherheit umfasst.”

Mit dieser Begründung wurde das vermittelnde Reisebüro zu einem Reiseveranstalter mit allen Haftungspflichten.