Mallorca Iuris - Rechtsanwälte mit Leidenschaft

Scheidung in Spanien?

Die spanischen Gerichte sind zuständig, wenn mindestens ein Partner Spanier ist. Auch für Ausländer, die in Spanien leben, erklärt sich das spanische Recht zuständig.

Die Voraussetzungen für eine Scheidung:

Spanien hat seit 2005 ein völlig neues Scheidungsrecht eingeführt. Danach ist es ausreichend, dass einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag stellt. Eine Trennungszeit oder gerade das Feststellen eines Verschuldens ist nicht mehr erforderlich.
Ein Trennungsverfahren kann immer noch beantragt werden, jedoch ist dies nun freiwillig möglich, wird aber in der Praxis kaum noch genutzt. Allerdings kann der Antrag auf Scheidung frühestens drei Monate nach Eheschließung gestellt werden.

Deutsche können sich in dem neuen spanischen Schnell-Scheidungsverfahren nur dann in Spanien sich scheiden lassen, wenn sich die Eheleute auf die Anwendung des spanischen Rechts einigen.

Ansonsten werden können sie sich auch vor den spanischen Gerichten scheiden lasssen, wobei dann das deutsche Scheidungsrecht anwendbar bleibt. Damit muss grundsätzlich die Trennungszeit von mindestens einem Jahr eingehalten werden, wie es das deutsche Recht vorsieht.

Haben Sie Fragen sprechen Sie mit Carlos Vazquez, Telefon +34971728876 oder senden Sie eine Mail an siebro@terra.es

Von Deutschland aus sprechen sie mit Beate Scheuten Brodbeck, Telefon +49210285870 oder senden sie eine Mail an Scheuten@anger-advocaten.de